Zur Stärkung des Kampfes gegen Steuerbetrug schreibt das Finanzgesetz 2015 vor, dass umsatzsteuerpflichtige Gewerbetreibende die zertifizierte Kassensoftware NF525 verwenden müssen. Diese Maßnahme ist seit dem 1. Januar 2018 wirksam. Was die Zertifizierung betrifft, so wird sie vor allem für Kassensysteme erteilt, die Regeln erfüllen, die sich unter anderem auf die Datensicherheit beziehen.

Die Ziele des Finanzgesetzes 2015

Die Kassensoftware (für Friseur und für Schönheitssalon) ist ein computergestütztes System für Transaktionen zwischen einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer und seinen nichtsteuerpflichtigen Kunden. In der Tat richtet sich die Zertifizierungspflicht des Finanzgesetzes 2015 daher an beide Parteien.

 

So sind z.B. die Betreiber von umsatzsteuerbefreiten Kosmetik- und Friseursalons nicht verpflichtet, eine zertifizierte Software zu haben. Diejenigen, die bei ihren Transaktionen Rechnungen vorlegen müssen, sind ebenfalls nicht von der Maßnahme betroffen.

Nachweis der Einhaltung und Sanktionen

Um die Konformität seiner Kassensoftware mit den neuen Bestimmungen des Finanzgesetzes 2015 nachzuweisen, kann ein Händler direkt die von einer akkreditierten Stelle durchgeführte Zertifizierung vorlegen.

 

Bei Nichtvorhandensein einer Zertifizierung, genügt ein individuelles Zertifikat des Programmherstellers. Dies garantiert die Einhaltung der Regeln der Norm NF525.

 

Bei Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Compliance kann ein Unternehmen zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro verpflichtet werden. Er muss sich dann innerhalb von 60 Tagen mit zertifizierter Software ausstatten, um die Anwendung einer zweiten Strafe zu vermeiden.

 

Bezüglich der Verwendung eines falschen Zertifikats sieht das Gesetz eine dreijährige Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe von 45.000 Euro gegen den Täter einer solchen Straftat vor. Es ist zu beachten, dass diese Strafen auch auf den Softwarehersteller angewendet werden können.

Die Regeln der Norm NF525

Die Norm NF525 wird von AFNOR Certification herausgegeben. Sie erzwingt eine Identifizierung der Prozesse und der Erfassungsdaten. Darüber hinaus erfordert es eine optimale Sicherheit der mit der Erfassung verbundenen Informationen durch eine elektronische Signatur.
Zu den Regeln der Norm NF525 gehört auch die Datenarchivierung. Es ist sogar die Implementierung eines Audit-Trails vorgesehen. Es ist ein Werkzeug für die Rückverfolgbarkeit von Bareingängen.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Software, die den NF525-Standard erfüllt, die Überprüfung jeder Transaktionsinformation erleichtern muss. Sie verhindern auch die Anwendung von Praktiken, die Daten verbergen, die in der Umsatzsteuererklärung berücksichtigt werden müssen. Ob es darum geht, Sanktionen zu vermeiden oder die Berechnung der ersten Einnahmequelle für die öffentlichen Finanzen zu beschleunigen, es ist besser, eine zertifizierte Software zu haben.

 

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