Die Verpflichtung zur Ausstattung einer Registrierkasse mit einer Kassensoftware (z.B. für Friseursalons und Schönheitssalons), die Einhaltung der Regeln des NF525-Zertifizierung, trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Diese Maßnahme wurde entwickelt, um den Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug zu verstärken.

NF525 zur Verhinderung betrügerischer Praktiken

Vor dem Inkrafttreten von Artikel 88 des Finanzgesetzes 2015 konnten Steuerpflichtige, die Umsätze mit Nicht-Steuerpflichtigen tätigen, ihre Steuer durch die Anwendung bestimmter Techniken erheblich reduzieren.

 

Der Verzicht auf die Eingabe von Verkaufstransaktionen und die Löschung von Ticketzeilen stehen auf der Liste der häufigsten betrügerischen Praktiken. In vielen Fällen führen Händler auch die Löschung von ausstehenden Notizen sowie den Missbrauch des Ticketdrucks im Testmodus durch.

 

Mit dem Inkrafttreten von Artikel 88 des Finanzgesetzes 2015 möchte der Staat die Realisierung jeglicher betrügerischer Praxis verhindern. Dieser Text schreibt den Erwerb von Software vor, die den strengen Regeln der NF525-Zertifizierung entspricht.

 

Zur Information: Mehrwertsteuerbetrug verursacht Verluste von 15 bis 20 Milliarden Euro in den Staatskassen.

Die Anforderungen für die NF525-Zertifizierung

Um die NF525-Zertifizierung zu erhalten, muss die Software einen optimalen Schutz der für die Steuererklärung benötigten Daten bieten. Jede Funktion, die die Möglichkeit bietet, Informationen in registrierten Tickets zu verbergen, muss entfernt werden.

 

Ein zertifiziertes Kassensystem muss auch die Rückverfolgung der verschiedenen von den Benutzern ausgeführten Vorgänge ermöglichen und die Eingriffe der Steuerbehörden vereinfachen. In die Programme müssen Funktionalitäten integriert werden, die eine schnelle Wiederherstellung der aufgezeichneten Kassendaten ermöglichen, was jede Steuerkontrolle beschleunigt.

 

In der Regel muss ein Steuerpflichtiger bei einer Betriebsprüfung Dokumente einer zugelassenen Stelle vorlegen, um die Konformität seiner Kassensoftware zu belegen. Wenn der Steuerpflichtige jedoch keine NF-zertifizierte Software besitzt, kann er eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers vorlegen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein eines Zertifikats die von den Beauftragten der Verwaltung durchzuführenden Kontrollen in keiner Weise verhindert. Letztere gehen systematisch zur Auswertung der Software vor. Im Falle einer Auffälligkeit wenden sie sofort die gesetzlich vorgesehenen Strafen an: eine Geldstrafe von 7.500 Euro pro nicht konformem Kassensystem oder eine dreijährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 45.000 Euro.

 

Um die Konformität eines Kassensystems mit den NF525-Regeln zu gewährleisten, wird dringend empfohlen, sich hauptsächlich an Produkte zu wenden, die von einer zugelassenen Stelle wie AFNOR zertifiziert sind. Die von Ikosoft entwickelte Kassensoftware Merlin ist nach NF525 zertifiziert.

 

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