Artikel 88 des Gesetzes Nr. 2015-1785 vom 29. Dezember 2015 trat am 1. Januar 2018 in Anwendung. Es erfordert die Installation einer zertifizierten Kassensoftware NF525 und sieht Strafen für die Nichteinhaltung dieser Norm vor.

Eine Maßnahme zur Verhinderung von Steuerbetrug

In dem Bemühen, die Kampf gegen Steuerbetrug hat die Regierung beschlossen, die Datenverschleierung in Unternehmen, die Barzahlungen akzeptieren, zu bekämpfen. In der Tat ist der Artikel 88 des Das Gesetz n°2015-1785 schreibt die Verwendung von Software vor, die die Anforderungen der Norm NF525 erfüllt. DieVerpflichtung ist für alle umsatzsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden bestimmt, die Registrierkassen verwenden und Transaktionen mit nicht steuerpflichtigen Kunden durchführen.

 

Darüber hinaus sind nicht steuerpflichtige Unternehmen und selbständige Unternehmer, die von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, von diesem Gesetz nicht betroffen.

 

Um von einer Zertifizierung profitieren zu können, muss ein Computerprogramm bestimmte Regeln einhalten. Diese wurden entwickelt, um die Zuverlässigkeit und Integrität der erfassten Daten zu gewährleisten.

Die Regeln der Norm NF525

Eine Kassensoftware muss in erster Linie die Identifikation von Vorgängen und Daten rund um den Kassenbeleg ermöglichen. Dank einer elektronischen Signatur muss sie dann sichert Informationen über die Transaktionen des Händlers, Friseursalons oder Schönheitssalons.
Das Computerprogramm muss außerdem systematisch Daten archivieren und mit einem Rückverfolgbarkeitstool für Inkassovorgänge ausgestattet sein, das es den Beauftragten der Verwaltung ermöglicht, bei Kontrollen einfach und schnell alle Daten zu den Vorgängen wiederherzustellen.

 

Zur Information: Bei der Verwendung von Software, die nicht den Anforderungen der Norm NF525 entspricht, droht einem Gewerbetreibenden ein Bußgeld in Höhe von 7.500 Euro, das pro nicht konformem Computerprogramm erhoben wird.
Für den Fall, dass er eine falsche Bescheinigung vorlegt, droht ihm eine dreijährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 45.000 Euro.

Die Implementierung eines Kassensystems, das der geltenden Norm entspricht

Für neue Registrierkassen ist lediglich ein Software-Update erforderlich, um die Anforderungen der Norm NF525 zu erfüllen. Bei älteren Geräten ist oft der Kauf eines neuen zertifizierten Computerprogramms erforderlich.

 

Merlin, eMerlin und Merlin Air gehören zu den zuverlässigsten Kassensoftware, die für Spas, Friseursalons und Schönheitssalons bestimmt sind. Sie erfüllen die neuen Bedingungen der Unveränderbarkeit, Sicherheit, Archivierung. Gleichzeitig bieten sie verschiedene Werkzeuge, die u.a. die Verwaltung von Beständen und die der Personalplanung erleichtern. Merlin ist eine zertifizierte NF525-Kassensoftware.

 

Zur Vermeidung von Sanktionen, die in Artikel 88 des Finanzgesetzes 2015 vorgesehen sind, die von den Vertretern der Verwaltung durchgeführten Kontrollen zu beschleunigen und die Verwaltung der Aktivitäten seines Unternehmens zu optimieren, ist es vorzuziehen, eine neue Software zu erwerben.

 

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