Seit dem Finanzgesetz 2018 ist es verpflichtend, seine Kassensoftware zu zertifizieren und dass diese Software die Bedingungen der Unveränderbarkeit, Sicherheit, Aufbewahrung und Archivierung erfüllt. Das ursprüngliche Ziel ist die Bekämpfung von Betrug bei der Mehrwertsteuer, allgemein bekannt als VAT.

 

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Was ist Kassensoftware

Zur Erinnerung: Eine Kassensoftware ist ein Computerprogramm, das im Herzen der Registrierkasse läuft, um dem Benutzer zu ermöglichen, verschiedene Aufgaben und Operationen im Zusammenhang mit der Bargelderfassung, aber auch im Zusammenhang mit den verschiedenen Facetten der Buchhaltung durchzuführen. Die Erfassung betrifft also die sogenannte “Front-Office“-Seite und damit die Thekentätigkeit und der buchhalterische Teil dient der Strukturierung der Geschäftstätigkeit mit Funktionalitäten zur Bestandsverwaltung, Abrechnungsmanagement.

Was ist eine Kassensoftware-Zertifizierung?

Wenn Sie ein Händler sind, der mit Privatpersonen handelt, eine Kassensoftware verwendet und umsatzsteuerpflichtig ist, müssen Sie eine Kassensoftware mit einer Zertifizierung erwerben. Diese Zertifizierung muss vom Softwarehersteller ausgestellt werden.

Damit Ihre Kassensoftware zertifiziert werden kann, muss sie unbedingt vier grundlegende Kriterien erfüllen, nämlich:

  • Datenspeicherung
  • Datenspeicherung
  • Datenarchivierung
  • Daten unveränderbar
  • Sicherung von Daten

 

Wer bietet die Zertifizierung der Kassensoftware an?

Im Hinblick auf die Zertifizierung Ihrer Kassensoftware haben Sie die Möglichkeit, über eine akkreditierte Organisation zu gehen, die ein Zertifikat ausstellt, oder eine Einzelbescheinigung, die bei eventuellen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden angefordert werden kann.

 

Es gibt nur zwei von der COFRAC (französischer Akkreditierungsausschuss) akkreditierte Organisationen, die dieses Zertifikat ausstellen, nämlich die AFNOR und das Laboratoire National de Métrologie et d’Essais (LNE).

 

Das Zertifikat muss die vier gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die Zulassung sowie die Versionsnummer der eigenen Kassensoftware bescheinigen.

 

Schließlich liegt es in der Verantwortung des Händlers, den Hersteller der Kassensoftware zu bitten, ihm die Zertifizierung der Kassensoftware zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage des Zertifizierungsdokuments ist bei einer eventuellen Kontrolle unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 7.500 € pro Registrierkasse erforderlich. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, eine Kassensoftware zu haben, die die vom geltenden Gesetz auferlegten Bedingungen respektiert.

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